Anwaltshonorar
Die Klientschaft schuldet dem Rechtsanwalt für dessen Tätigkeit ein Honorar. Die Höhe des Honorars bestimmt sich primär nach der Abmachung zwischen dem Rechtsanwalt und der Klientschaft. Zu Beginn des Mandats vereinbaren wir deshalb mit Ihnen in der Regel einen Stundenansatz (ohne MWST und exkl. Auslagen) und – soweit dies im jeweiligen Fall möglich und tunlich ist – ein Kostendach. Nebst der Honorarvereinbarung ist für die Bestimmung des Honorars ebenso die kantonale Parteikostenverordnung (PKV) massgebend. Innerhalb des in der PKV verankerten Tarifrahmens wird das Honorar nach drei Kriterien festgelegt: nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses.
Bedürftige Personen haben unter Umständen Anspruch darauf, dass ihnen der Staat in einem nicht aussichtslosen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und einen amtlichen Rechtsanwalt beiordnet. Wir klären gerne für Sie ab, ob bei Ihnen die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedürftige Personen haben unter Umständen Anspruch darauf, dass ihnen der Staat in einem nicht aussichtslosen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und einen amtlichen Rechtsanwalt beiordnet. Wir klären gerne für Sie ab, ob bei Ihnen die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Notariatsgebühr / Honorar
Der Tarif für die notariellen Dienstleistungen ist in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt. Die Gebühr bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand, nach der Bedeutung des Geschäfts und nach der von der Notarin übernommenen Verantwortung.Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:
- Notariatsgebühr (z.B. für Beurkundung Kaufvertrag, Gründung AG / GmbH);
- Honorar für die nebenberuflichen Tätigkeiten (z.B. Redaktion Statuten);
- Auslagen (z.B. Porti, Telefonate);
- Mehrwertsteuer (8.1%);
- Allfällige an den Kanton Bern weitergeleitete Steuern und Abgaben (z.B. Handänderungssteuer, Handelsregistergebühren).

